Jenica Schneider | Cranachstraße 16 | 90408 Nürnberg | Sie erreichen mich unter: +49 (0)911-247 66 30 (09 bis 17 Uhr)

Rumänien-Blog


Superwahljahr 2025? Präsidentschaftswahlen

Mit Rumäniens jüngstem Superwahljahr war eigentlich 2024 gemeint. Bis Ende des Jahres sollten alle relevanten Wahlen – von der Europawahl über die Kommunalwahlen bis zu den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen – abgeschlossen sein und die aktuelle politische Machtverteilung im Land definieren. Doch es kam anders. Das Superwahljahr ist noch nicht zu Ende.

Wie im letzten Blog des vergangenen Jahres berichtet, erzielte der bis dato relativ unbekannte und parteilose Rechtsextremist Călin Georgescu in der ersten Wahlrunde am 24. November 2024 aus dem Stand 22,9 Prozent der Stimmen und lag damit vor der Zweitplatzierten Elena Lasconi, USR (Uniunea Salvați România, deutsch: Union Rettet Rumänien). Aufgrund des Bekanntwerdens manipulativer Praktiken auf der Social Media Plattform TikTok, über die das Wahlergebnis massiv beeinflusst worden sein soll, annullierte das rumänische Verfassungsgericht die Wahl. Sowohl Georgescu als auch Lasconi waren der Entscheidung des Gerichts mit scharfer Kritik begegnet. Bislang hat die amtierende Regierung noch keinen neuen Termin benannt. Da nicht nur die Wahl wiederholt werden muss, sondern auch das vorgeschaltete Procedere, muss der Antritt aller Kandidaten und Kandidatinnen erneut vom obersten rumänischen Gericht bestätigt werden. Dass dieses Călin Georgescu eine nochmalige Kandidatur erlauben wird, scheint unwahrscheinlich. Letzterer hat mittlerweile beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gegen die Annullierung des ersten Wahlgangs Klage eingereicht. Er fordert die Anerkennung des Ergebnisses vom November und die Organisation des zweiten Wahlgangs auf Basis des ersten: Die Stichwahl zwischen ihm und Elena Lasconi. Laut seiner Anwältin sei die Klage schon Mitte Dezember eingereicht worden, um die Grundrechte ihres Mandanten und auch der rumänischen Wähler und Wählerinnen zu verteidigen. Inzwischen hat ein Bukarester Berufungsgericht eine weitere Klage Georgescus gegen die Aufhebung der Wahl als unzulässig abgelehnt. Ihm bleibt nun noch, beim Obersten Gerichts- und Kassationshof (rumänisch: Înalta Curte de Casație și Justiție), dem höchsten Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit Rumäniens, zu klagen. Darüber dürfte jedoch erst in etwa einem Jahr entschieden werden. Im Dezember 2024 wurden zudem weitere skandalöse Verstrickungen Călin Georgescus bekannt: Fotos zeigen ihn mit dem Inhaber eines privaten Militärunternehmens, Horațiu Potra, der darüber hinaus ehemaliger Söldner der französischen Fremdenlegion ist. Potra war vor kurzem auf dem Weg nach Bukarest festgenommen worden, da er im Verdacht stand, dort wegen der annullierten Präsidentschaftswahlen Proteste anfachen zu wollen. Bei der Festnahme fand man in den Fahrzeugen nicht nur scharfe Waffen und hohe Geldbeträge, sondern angeblich auch Listen mit den Namen missliebiger Politiker und Journalisten, die mutmaßlich eingeschüchtert werden sollten. Mit dem Auftauchen der Fotos, die Georgescu gemeinsam mit Potra zeigen, geriet der Präsidentschaftskandidat in Erklärungsnot. Nachdem er zuvor bestritten hatte, ihn überhaupt zu kennen, behauptet er nun, sich nicht an das Treffen erinnern zu können. Potra ist mittlerweile zwar wieder auf freiem Fuß, die Ermittlungen gegen ihn wegen Waffen- und Munitionsbesitzes und öffentlicher Aufforderung zu illegalen Versammlungen laufen weiter.

Zurück